Satzungsmäßige Zwecke

Satzungsmässige Zwecke:

Zweck der Körperschaft ist

 

a)    Förderung der Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 AO

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Lehrgängen u. a. zu den Themen Verbraucherschutz und menschenwürdige Produktion in Entwicklungsländern, Ausbildung von Betriebsräten, Betriebsratmitarbeitern und Sozial Auditeuren in Produktionsbetrieben deutscher Hersteller in Asien.

 

b)    Förderung des Katastrophenschutzes und Rettung aus Lebensgefahren gemäß § 52 Abs. 2 AO in Asien (insbesondere Volksrepublik China, Republik China, Hong Kong, Vietnam, Südkorea und Indien.

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht, indem bei Katastrophen in den zuvor genannten Ländern die Botschaft des entsprechenden Landes finanzielle Unterstützungen vom Verein erhält.

 

c)     Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz und Völkerverständigung hauptsächlich zwischen den in b) genannten Ländern und der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 52 Abs. 2 AO.  

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Netzwerktreffen in Deutschland und in den unter b) genannten Herkunftsländern mit Teilnehmern aus den Herkunftsländern und Teilnehmern aus Deutschland. Dabei werden insbesondere Themen zur Entwicklungszusammenarbeit, internationaler Gesinnung, Toleranz und Völkerverständigung thematisiert.  

 

d)    Schutz der Verbraucher zu nicht konformen Produkten und Beratung von Unternehmen zur Einfuhr konformer Produkte in den EU Markt gemäß § 52 Abs. 2 AO (Verbraucherschutz).

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Angebot einer kostenfreien Beratung für Verbraucher, kostenfreie außergerichtliche Schlichtung zwischen  Verbraucher und Hersteller im Bezug auf den Verbraucherschutzes sowie kostenfreie Beratung von Unternehmen im Bezug auf Verbraucherschutzregeln beim Vertrieb von Produkten in der EU. Der Verein wird uneinsichtige Unternehmen die kontinuierlich gegen Marktregeln verstoßen die Verbraucherrechte gefährden abmahnen, wenn dies dem Verbraucherschutz dient.